
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Nach § 161 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG stehen dem Kodex positiv gegenüber. GELSENWASSER erfüllt bereits seit mehreren Jahren wesentliche Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Ansprechpartner:
Klaus Kubik
Telefon: 0209 708-220
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