JETZT PROFITIEREN
MIT DEM FÖRDERPROGRAMM VON GELSENWASSER.
| Nutzen Sie unsere Zuschüsse! |
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| Zum Beispiel beim |
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| Wir fördern: | |
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| Für unsere Gaskunden: | |
| 333,- € Zuschuss1 | Einbau eines Erdgas-Mini-Blockheizkraftwerks |
| 100,- € Zuschuss1 | Anschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts |
| 100,- € Zuschuss1 | Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung |
| 100,- € Zuschuss1 | Einbau einer Solarthermieanlage zusätzlich zur Erdgasheizung |
| Für unsere Stromkunden: | |
| 100,- € Zuschuss1,3 | Anschaffung einer Photovoltaikanlage |
| 50,- € Zuschuss1 | Anschaffung eines E-Bikes |
| Wir bieten | |
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| Der GELSENWASSER-Energieservice: | |
| 30,- € Festpreis2 | Energieausweis (verbrauchsabhängig) Antrag Energieausweis (PDF, 396 KB) |
| 100,- € Festpreis2 | Spar-Thermografie (bis Vierfamilienhaus) |
| 175,- € Festpreis2 | Komfort-Thermografie (bis Vierfamilienhaus) Weitere Infos zur Gebäudethermografie |
Münsterland Rudolf Stegt | Ruhrgebiet Hans-Willi Payk |
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| Erwin Abramsky Telefon: 02591 24-246 |
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E-Mail: energieberatung@gelsenwasser.de | ||
1 Nur im Versorgungsgebiet der GELSENWASSER AG gültig und ausschließlich vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 verfügbar. Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der Kunde für 24 Monate Erdgas (bzw. Strom für die Förderung von E-Bikes und Photovoltaikanlagen) von der GELSENWASSER AG bezieht. Wird das Vertragsverhältnis während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beendet, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Im Übrigen bleiben die vertraglichen Inhalte unberührt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Eingang des Nachweises über die Neuanschaffung im Jahr der Gültigkeit des Förderprogramms.
2 Festpreis bis zum 31.12.2013 im Versorgungsgebiet der GELSENWASSER AG gültig.
3 Nur für Privatkunden, bei anteiliger Eigennutzung des selbsterzeugten Stroms.




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