Hausanschluss dicht?

Jeder Grundstückseigentümer ist nach den Vorgaben des §61a Abs. 3 und 4 LWG NRW verpflichtet, seine Anschlussleitung eigenverantwortlich von einem anerkannten Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen - spätestens bis 31.12.2015.

Vorsicht vor "Kanalhaien"

Das Jahr 2015 erscheint für viele Betroffene noch weit entfernt. Wer seine Abwasseranlage jetzt überprüfen möchte und unseriöse Anbieter umgehen will, kann auf der Internetseite des LANUV sachkundige Dichtheitsprüfer ermitteln. Beim Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung unterwirft sich darüber hinaus eine Gruppe Sachkundiger einer freiwilligen Qualitätssicherung durch die Kommunen. In diesem Netzwerk arbeiten auch die Standtentwässerung Herne und die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH mit.

Hausanschluss undicht - was nun?

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Sachkundige für Dichtigkeitsprüfung privater Hausanschlüsse

 

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