
Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2010
Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind börsennotierte Gesellschaften verpflichtet, die Anleger mindestens einmal jährlich über ihre kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen zu informieren, die in den vorausgegangenen zwölf Monaten erfolgt sind. Aus diesem Grund sind nachfolgend alle Informationen im Sinne von § 10 WpPG zusammengefasst, die die GELSENWASSER AG im Geschäftsjahr 2010 und seither nach dessen Abschluss veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Vorabbekanntmachungen für Finanzberichte
- Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten vom 15.04.2010
- Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten vom 25.03.2011
Zwischenberichte GELSENWASSER-Konzern
- Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres 2010 vom 17.05.2010
- Halbjahresfinanzbericht 2010 vom 13.08.2010
- Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2010 vom 15.11.2010
Geschäftsberichte GELSENWASSER-Konzern
Jahresabschlüsse GELSENWASSER AG
Einladungen zu Hauptversammlungen
Gelsenkirchen, 11. April 2011

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