Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2010

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind börsennotierte Gesellschaften verpflichtet, die Anleger mindestens einmal jährlich über ihre kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen zu informieren, die in den vorausgegangenen zwölf Monaten erfolgt sind. Aus diesem Grund sind nachfolgend alle Informationen im Sinne von § 10 WpPG zusammengefasst, die die GELSENWASSER AG im Geschäftsjahr 2010 und seither nach dessen Abschluss veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Vorabbekanntmachungen für Finanzberichte

    Zwischenberichte GELSENWASSER-Konzern

    Geschäftsberichte GELSENWASSER-Konzern

    Jahresabschlüsse GELSENWASSER AG

    Einladungen zu Hauptversammlungen

     

    Gelsenkirchen, 11. April 2011

     

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