Niederschlagswasser-Gebühren sparen - aber wie?

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich grundsätzlich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Die Gebühr entfällt oder wird vermindert angerechnet wenn Sie nach Lage und Situation in Absprache mit dem Entwässerungsbetrieb

  • Grundstücksflächen entsiegeln bzw. begrünen
  • Dächer begrünen
  • Niederschlagswasser in Gewässer ableiten und / oder
  • Einrichtungen zur Versickerung schaffen.

Ein naturnaher Umgang mit Niederschlag entlastet Ihren Geldbeutel und verschafft zusätzlich ökologische und ökonomische Vorteile.

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

Informationen zu der Bemessung der Gebühren finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung

Weitergehende Informationen zum Umgang mit Niederschlagswasser finden Sie in den Umweltportalen der

Ansprechpartnerin:

Şenay Şereflioğlu
Kontaktieren

  • SERVICE-POINT

Ansprechpartner/innen Entwässerungsgebühr: