Standrohre für Baustellen und Veranstaltungen

Wenn Sie für eine Baustelle oder eine Veranstaltung Trinkwasser benötigen, brauchen Sie ein Standrohr. Hier haben wir für Sie wichtige Informationen zum Thema Standrohrverleih zusammengestellt.

Anmietung eines Standrohres

Für die Anmietung eines Standrohres muss eine Barsicherheit/Kaution in Höhe von 1.000 Euro hinterlegt werden. Die Entrichtung der Kaution ist in Form einer Überweisung oder Barzahlung möglich. Schecks werden nicht akzeptiert.

Falls Sie die Kaution überweisen möchten, reservieren Sie bitte zuvor ein Standrohr in der jeweiligen Betriebsdirektion, damit gewährleistet ist, dass ein Standrohr am Abholtag vorrätig ist.

Die Überweisung muss mindestens 48 Stunden vor Abholung des Standrohres auf eines der nachstehend genannten Konten eingegangen sein:
Konto 101 067 054
BLZ: 420 500 01   Sparkasse Gelsenkirchen
IBAN DE55 4205 0001 0101 0670 54
SWIFT-BIC WELADED1GEK
 
Konto: 4 345 179
BLZ: 420 400 40   Commerzbank Gelsenkirchen
IBAN DE51 4204 0040 0434 5179 00
SWIFT BIC COBADEFF
 
Als Verwendungszweck ist unbedingt "Standrohrkaution" anzugeben.

Rückgabe

Die Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. Forderungen von Standrohrmängeln werden bei der Rückgabe des Standrohres mit der Kaution verrechnet und ein ggf. verbleibender Restbetrag auf das Konto des Kunden überwiesen.

Ausgabe

Betriebsdirektion Gelsenkirchen

Betriebsstelle Altenberge

Betriebsdirektion Recklinghausen

Betriebsstelle Hattingen

Betriebsdirektion Lüdinghausen

Betriebsdirektion Unna

Öffnungszeiten

Mo - Do: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fr: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

Gerd Kalischewski
Telefon: 0209 708-440
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