
Standrohre für Baustellen und Veranstaltungen
Wenn Sie für eine Baustelle oder eine Veranstaltung Trinkwasser benötigen, brauchen Sie ein Standrohr. Hier haben wir für Sie wichtige Informationen zum Thema Standrohrverleih zusammengestellt.
Anmietung eines Standrohres
Für die Anmietung eines Standrohres muss eine Barsicherheit/Kaution in Höhe von 1.000 Euro hinterlegt werden. Die Entrichtung der Kaution ist in Form einer Überweisung oder Barzahlung möglich. Schecks werden nicht akzeptiert.
Falls Sie die Kaution überweisen möchten, reservieren Sie bitte zuvor ein Standrohr in der jeweiligen Betriebsdirektion, damit gewährleistet ist, dass ein Standrohr am Abholtag vorrätig ist.
Die Überweisung muss mindestens 48 Stunden vor Abholung des Standrohres auf eines der nachstehend genannten Konten eingegangen sein:
Konto 101 067 054
BLZ: 420 500 01 Sparkasse Gelsenkirchen
IBAN DE55 4205 0001 0101 0670 54
SWIFT-BIC WELADED1GEK
Konto: 4 345 179
BLZ: 420 400 40 Commerzbank Gelsenkirchen
IBAN DE51 4204 0040 0434 5179 00
SWIFT BIC COBADEFF
Als Verwendungszweck ist unbedingt "Standrohrkaution" anzugeben.
Rückgabe
Die Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. Forderungen von Standrohrmängeln werden bei der Rückgabe des Standrohres mit der Kaution verrechnet und ein ggf. verbleibender Restbetrag auf das Konto des Kunden überwiesen.
Ausgabe
Betriebsdirektion Gelsenkirchen
Betriebsstelle Altenberge
Betriebsdirektion Recklinghausen
Betriebsstelle Hattingen
Betriebsdirektion Lüdinghausen
Betriebsdirektion Unna
Öffnungszeiten
Mo - Do: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fr: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner:
Gerd Kalischewski
Telefon: 0209 708-440
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