Umsatzsteuererstattung für Wasserhausanschlüsse

Häufig gestellte Fragen

F: Wer ist berechtigt, die Rückzahlung zu erhalten?

A: Private Kunden, die direkt von GELSENWASSER einen Wasserhausanschluss im Zeitraum August 2000 bis Oktober 2008 in Rechnung gestellt bekommen und bezahlt haben.

F: Wann erhalte ich das Geld?

A: GELSENWASSER muss zunächst alle Fälle identifizieren und mit dem Finanzamt einen Rückzahlungsweg abstimmen. Da jeder einzelne Fall manuell geprüft werden muss, werden mehrere Monate notwendig sein, alle Zahlungsvorgänge abzuwickeln. GELSENWASSER wird Ihnen eine Gutschrift mit einem entsprechenden Schreiben zusenden.

Wie erhalte ich das Geld?

A: GELSENWASSER wird Ihnen den Gutschriftbetrag auf Ihr Konto überweisen.

F: Wie bekomme ich das Geld, wenn ich keine Bankverbindung angegeben habe?

A: Die Überweisung auf ein Konto ist der schnellste Zahlweg; GELSENWASSER wird Ihre Bankverbindung erfragen, in Einzelfällen könnte die Auszahlung per Scheck erfolgen.

F: Ich bin kein GELSENWASSER-Kunde mehr, bekomme ich trotzdem das Geld?

A: Siehe unter Frage 1 (berechtigter Personenkreis) - waren Sie seinerzeit der Vertragspartner für die Herstellung des Wasseranschlusses und haben die Rechnung bezahlt, so wird Ihnen die anteilige Umsatzsteuer erstattet. (z. B. bei Verkauf des Objektes)

F: Ich habe mein Haus verkauft, bin ich dennoch berechtigt?

siehe vorherige Antwort

F: Ich habe über einen Bauträger gebaut und den Anschluss abgerechnet, welche Möglichkeit habe ich, trotzdem an das Geld zu gelangen?

A: Der Bauträger war Vertragspartner von GELSENWASSER und hat die Rechnung bezahlt. Kunden von Bauträgern haben i. d. R. einen Werk- oder Kaufvertrag geschlossen, welcher die Erstellung eines Wohnhauses mit allen Versorgungsanschlüssen beinhaltet. Eine Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für den Wasseranschluss an den Erwerber ist nicht möglich.

F: Ich habe 1999 angefangen zu bauen, die Fertigstellung war Anfang 2000. Steht mir das Geld auch zu?

A: Die Änderung der Höhe der Umsatzsteuer erfolgte im August 2000. Rechnungen bis zu diesem Datum sind seinerzeit mit 7 % Umsatzsteuer ausgestellt worden, eine Berichtigung ist nicht erforderlich.

F: Ist das Rechnungsdatum entscheidend?

A: Alle Rechnungen des berechtigten Personenkreises welche ab August 2000 und bis zum 7. Oktober 2008 erstellt wurden und den Regelsteuersatz beinhalten (16 bzw. 19 %) können auf den ermäßigten Steuersatz (7 %) berichtigt werden.

F: Ich habe in der Zeit von August 2000 bis Oktober 2008 einen Wasseranschluss von GELSENWASSER bekommen, was muss ich tun, um das Geld zu bekommen?

A: GELSENWASSER wird alle Rechnungsempfänger des o. a. Zeitraumes ermitteln und prüfen, danach erfolgt im Laufe dieses Jahres die Erstellung der Gutschrift.

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