Allgemeine Geschäftsbedingungen der GELSENWASSER AG für die Nutzung des WLAN-Hotspots (AGB)

I. Vertragspartner

Vertragspartner sind die GELSENWASSER AG (im Folgenden „GELSENWASSER“ genannt) und der Nutzer des WLAN-Hotspots (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

II. Vertragszweck

GELSENWASSER stellt dem Nutzer einen WLAN-Hotspot zur Verfügung, der dem Nutzer einen einfachen Zugang zum Internet ermöglichen soll. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleiben unberührt, sofern nicht in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

III. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag über die Nutzung des WLAN-Hotspots zwischen GELSENWASSER und dem Nutzer kommt zustande, indem der Nutzer auf der Startseite eine Mobiltelefonnummer eingibt und die Pflichtfelder zu der Erklärung zu Rechtsverletzungen sowie die Zustimmung zu diesen AGB durch Setzen eines Häkchens aktiviert (im Folgenden „Ticket“ genannt). Anschließend erhält der Nutzer per SMS einen Zugangscode, durch dessen Eingabe er Zugang zu dem WLAN-Hotspot erhält. Das Ticket ist für die Dauer von zwölf Stunden gültig. Der Nutzer kann die Verbindung zu dem WLAN-Hotspot jederzeit durch ein Trennen der WLAN-Verbindung unterbrechen und im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit fortsetzen.

IV. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von GELSENWASSER nur zu dem Zweck der Erbringung dieser Hotspot-Dienstleistung in dem von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert. Um die Leistungen des Hotspots für den Nutzer zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten des Endgerätes des Nutzers erforderlich. In dem Zusammenhang wird GELSENWASSER ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten und Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen temporär speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar der Person des Nutzers zugeordnet werden. Die Daten des Nutzers werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht ohne die Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben, es sei denn, GELSENWASSER ist gesetzlich hierzu verpflichtet.
Der Nutzer erhält jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über seine bei GELSENWASSER gespeicherten Daten. Der Nutzer kann sich hierzu schriftlich oder per E-Mail an die Datenschutzbeauftragte der GELSENWASSER AG wenden:

GELSENWASSER AG
Datenschutzbeauftragte Sabine Bohlenz
Willy-Brandt-Allee-26
45891 Gelsenkirchen
sabine.bohlenz@gelsenwasser.de.

V. Nutzungsvoraussetzungen

Die zur Nutzung des WLAN-Hotspots erforderliche Hard- und Software (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) stellt der Nutzer selbst bereit.

VI. Leistungen von GELSENWASSER

Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot wird von GELSENWASSER im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen, etwa aufgrund von höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen, o.Ä., können nicht ausgeschlossen werden. GELSENWASSER wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. GELSENWASSER garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit. Der WLAN-Hotspot wird von GELSENWASSER nach dem Grundsatz „best effort“ betrieben.

VII. Haftung

Die Haftung von GELSENWASSER, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von GELSENWASSER.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, z. B. des Produkthaftungsgesetzes oder des Haftpflichtgesetzes, bleibt unberührt.

VIII. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

  1. Keine Weitergabe des Tickets
    Eine Weitergabe des Tickets durch den Nutzer und/oder die Nutzung des Tickets durch Dritte ist nicht gestattet. Erlangt GELSENWASSER Kenntnis von der Weitergabe des Tickets durch den Nutzer und/oder die Nutzung des Tickets durch Dritte oder einem entsprechenden Versuch, ist GELSENWASSER berechtigt, das Ticket zu deaktivieren.
  2. Unverschlüsselte Übertragung
    Der nach der Anmeldung durch den Nutzer vermittelte Datenverkehr zwischen dem WLAN-Hotspot und dem Endgerät des Nutzers wird unverschlüsselt übertragen. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/oder auf diese zugreifen können. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den Schutz (z. B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z.B. https, VPN) seiner Daten.
  3. Missbräuchliche Nutzung des WLAN-Hotspots durch den Nutzer
    GELSENWASSER hat als neutraler technischer Vermittler des Internetzugangs auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Nutzer ist selbst für die Inhalte, die er über den WLAN-Hotspot abruft und/oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht, verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung durch GELSENWASSER erfolgt nicht.

    Der Nutzer sichert gegenüber GELSENWASSER zu, dass er keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Hotspot begehen und den WLAN-Hotspot nicht missbräuchlich nutzen wird. Als missbräuchliche Nutzung des WLAN-Hotspots gelten insbesondere:
     
    • die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw. „Internettauschbörsen“ („illegales Filesharing“),
    • die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails, (sog. „Spamming“) und Viren,
    • das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet,
    • das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. „Hacking“),
    • das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot-Betreibers oder anderer Netze führen oder führen können.

Erlangt GELSENWASSER Kenntnis von der Begehung einer Rechtsverletzung oder einer missbräuchlichen Nutzung oder einem entsprechenden Versuch durch den Nutzer oder durch Dritte, ist GELSENWASSER berechtigt, das Ticket zu deaktivieren.

4. Haftungsfreistellung

Der Nutzer stellt GELSENWASSER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN-Hotspots durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des WLAN-Hotspots durch den Nutzer verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, ist er verpflichtet, GELSENWASSER hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Verletzt der Nutzer schuldhaft seine in 1.-4. beschriebenen Pflichten, ist er GELSENWASSER gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

IX. Entgelte für die Nutzung des WLAN-Hotspots

Die Nutzung des WLAN-Hotspots ist unentgeltlich.

X. Schlichtungsverfahren

Für den Fall, dass nach § 47 a TKG ein Schlichtungsverfahren möglich ist, kann der Nutzer ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen. Der Antrag ist an die folgende Adresse zu richten:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Ref. 216, Schlichtungsstelle
Postfach 80 01
53105 Bonn

XI. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen GELSENWASSER und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte zwingendes Recht der Anwendung einzelner Vertragsbedingungen oder diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen entgegenstehen oder der Auftraggeber einzelnen Bedingungen widersprechen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung oder der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung.

Soweit diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Auftrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

GELSENWASSER AG
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen

Telefon: 0209 708-0
Telefax: 0209 708-650
E-Mail: info (at) gelsenwasser.de
Internet: www.gelsenwasser.de

Sitz der Gesellschaft: Gelsenkirchen
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 165
Aufsichtsrat: Thoma Eiskirch (Vorsitzender)
Vorstand: Henning R. Deters (Vorsitzender), Dr.-Ing. Dirk Waider

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