Gelsenwasser zur Novelle des Düngegesetzes bzw. der Düngeverordnung
Die Gewässerüberwachung hat gezeigt, dass das Grundwasser in Deutschland mit Nitrat belastet wird. Langfristig ist dadurch die Trinkwasserversorgung gefährdet. Nach einem Bericht der EU-Kommission ist der zulässige Höchstwert für Nitrat von 50 mg/l an 50 Prozent der nationalen Messstellen bereits überschritten.Auch mehrere Wassereinzugsgebiete vom Gelsenwasser sind betroffen.
Hinzu kommt, dass die natürlichen Abbau-Potenziale des Bodens vielerorts fast vollständig ausgeschöpft sind. Sobald diese ausgeschöpft sind, wird Nitrat ungehindert ins Grundwasser gelangen - und die Werte werden sich drastisch verschlechtern! Da es keine bezahlbaren, zuverlässigen Verfahren zur Aufbereitung gibt, müssen Wasserversorger ihre Brunnen immer weiter vertiefen, um noch nitratarmes Wasser zu gewinnen. Nach einer Studie des Wasserverbandes bdew würde eine Aufbereitung die Kosten des Trinkwassers um mindestens 60 Prozent erhöhen. Oder Brunnen werden ganz geschlossen. Dieses Vorgehen ist allerdings endlich, weil das unbeeinflusste Grundwasser aufgebraucht und im Zuge der Erneuerung durch junges und nitratreiches ersetzt wird.
Eine der Hauptursachen ist die Überdüngung in der Landwirtschaft. Die hiergegen gerichtete EU-„Nitratrichtlinie” wurde durch die Novelle der Düngeverordnung in Deutschland umgesetzt.Sie enthält zweifelsohne Verbesserungen.
Die erlaubte Menge an Gülle muss stärker reglementiert werden
Entgegen der Empfehlung von Experten sind die Höchstmengen für die Düngung von Acker- und Grünland in der neuen Düngeverordnung noch zu hoch angesetzt und die Übergangsregelungen zu großzügig. Beschlossen wurde eine Obergrenze von 170 kg Nitrat pro Hektar für Ackerland. Es hätte jedoch eine 160 kg N/ha-Obergrenze für gebraucht, um dem fachlichen Gewässerschutz gerecht zu werden.
Das Herz des Pakets ist die „Stoffstrombilanz”
In der neuen Düngeverordnung ist vorgesehen, dass Landwirte zukünftig ihre Nährstoffzuflüsse und -abgänge lückenlos aufzeichnen, die sogenannte Stoffstrombilanz. Das ist wichtig, denn nur so können Überdüngungen schneller erkannt und nötige Maßnahmen eingeleitet werden. Ohne die Bilanz ist das gesamte neue Paket noch unvollkommen. Es ist nun dringend geboten, die Bilanz schnell einzuführen. Umso größer ist der Druck im Landwirtschaftsministerium, welches derzeit an der konkreten Ausgestaltung arbeitet. Nach jetziger Auslegung soll die Stoffstrombilanz allerdings nur für Großbetriebe gelten, nach Schätzungen von Experten sind das maximal 50 Prozent. Das ist zu wenig. Um die Werte nennenswert zu senken, sollten alle Betriebe ab 2018 in der Pflicht sein.
Nordrhein-Westfalen könnte voran gehen
Gut ist, dass die Länder nun die Möglichkeit haben, verschärfende Maßnahmen für den Gewässerschutz zu veranlassen. Vor Ort kann die Lage am besten eingeschätzt werden. Daher macht es Sinn, sich in NRW die gefährdeten Gebiete und Risiken genau anzusehen und entsprechende konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, verhältnismäßig leicht umzusetzen in Form einer Landesdüngeverordnung.
Grundsätzlich stellt das neue Paket eine positive Fortentwicklung für die Wasserwirtschaft dar. Vorsorgender Gewässerschutz ist der einzige Weg, unser Trinkwasser bezahlbar zu schützen. Für einen nachhaltigen Gewässerschutz muss die künftige Belastung des Bodens mit Stickstoff deutlich reduziert werden.