Update: Abkochgebot für 15 Häuser in Oer-Erkenschwick aufgehoben

Stand: 03.Februar 2024

Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers der von dem vorsorglichen Abkochgebot betroffenen Haushalte
(Lippestraße 2, Voßacker 90-102 und 91-99 sowie Westerbachstraße 83 und 85) festgestellt worden.

Das Gesundheitsamt Recklinghausen hat daher das vorsorgliche Abkochgebot für das Trinkwasser aufgehoben.

Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.

Handzettel zur Entwarnung

Abkochgebot für 15 Häuser nach Rohrschaden in Oer-Erkenschwick

Stand 31. Januar 2024

Das Trinkwasser im Bereich Lippestr. 2, Voßacker 90-102 und 91-99 sowie Westerbachstraße 83 und 85 kann bakterielle Verunreinigungen aufweisen. Grund dafür ist ein Rohrschaden an der Ecke Voßacker/ Westerbachstrasse. An der Schadensstelle könnte Sand in die Leitung gelangt sein.

Deshalb hat das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Betroffen sind ausschließlich die genannten Häuser. Gelsenwasser hat die Anwohner*innen mit Handzetteln und zum Teil persönlich informiert.

Nachdem der betroffene Leitungsabschnitt repariert und Betrieb genommen ist, spült Gelsenwasser die Leitung und prüft die Trinkwasserqualität. Die Auswertung der bakteriologischen Prüfung werden einige Tage dauern. Sobald sich die Qualität als einwandfrei erweist, wird das Abkochgebot aufgehoben.

Informationen für Anwohner*innen

Die Anwohnerinformation gilt für die Häuser 

  • Lippestr. 2
  • Voßacker 90-102 und 91-99
  • Westerbachstraße 83 und 85: 

Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

  • Kochen Sie Wasser ab, das Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden möchten. Ebenso das Wasser, das zur Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen und zur Wundversorgung gebraucht wird.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann ausreichend abkühlen. Wir empfehlen dazu die Verwendung eines Wasserkochers.
  • Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Wäsche waschen, zu weiteren Reinigungszwecken und für die Toilettenspülung ohne Abkochen nutzen.

Entsprechende Handzettel wurden an die betroffenen Häuser verteilt.
Handzettel als PDF-Download​​​​​​​

Hinweis

Updates veröffentlichen wir auf dieser News-Seite.

Bei gesundheitlichen Fragen können sich Bürger*innen telefonisch (02361/53-4712) an das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen bzw. an ihre Hausarztpraxis wenden.