Trinkwasser hat einen fairen Preis

Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins

Unsere Trinkwasser-Preise

Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins und unser kostbarstes Gut auf der Erde. Ohne Wasser – kein Leben! Deshalb ist Trinkwasser seinen Preis wert. Hier erfahren Sie alles zum Wasserpreis.

Überblick über unsere Tarife

Hier finden Sie unsere Trinkwasser-Tarife für die Regionen in unserem gesamten Versorgungsgebiet.

01Allgemeiner Tarif GELSENWASSER - gültig ab 1. Juli 2022

 Preis (einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
Monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler in jeder Größe bis zu Qn 10 m³/h (DN 32)13,64 €
Mengenpreis pro Kubikmeter 2,0737 €/m³

02Allgemeiner Tarif Issum - gültig ab 1. Januar 2023

 Preis (einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
Monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler in jeder Größe bis zu Qn 10 m³/h (DN 32)10,35 €
Mengenpreis pro Kubikmeter  2,38 €/m³

 

03Allgemeiner Tarif – Linnich gültig ab 1. Januar 2007

 Preis (einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
Monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler in jeder Größe bis zu Qn 10 m³/h (DN 32)13,13 €
Mengenpreis pro Kubikmeter1,972 €/m³

 

Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?

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Wer bestimmt den Wasserpreis?

Sie fragen sich, wer den Was­serpreis be­stimmt? Wir wollen – genau wie Sie als Ver­braucher – einen angemessenen, stabilen Was­serpreis. Diesen legen wir nicht selbst fest. Im Ge­gensatz zu vielen anderen deutschen Was­ser­ver­sorgern er­stellt ein un­ab­hängiges Wirt­schafts­prü­fungs­un­ter­nehmen jedes Jahr ein Gut­achten über die Kosten, die tat­sächlich für die Was­ser­ver­sorgung ent­standen sind.

Zeigt das Gutachten eine wesentliche Differenz zwischen den Kosten und Erlösen, kann eine Anpassung verlangt werden. Wenn z.B. Gelsenwasser ein Verlangen zur Preisanpassung stellt, kann von der kommunalen Seite widersprochen werden. In einem solchen Fall kann das Unternehmen die Ständige Schiedsstelle einschalten. Die Ständige Schiedsstelle entscheidet endgültig, ob und in welcher Höhe der Wasserpreis angepasst werden darf.

Die Schieds­stelle besteht aus fünf Mit­gliedern: je zwei Sach­kundige von Gelsenwasser bzw. den Kommunen sowie der neutrale Vor­sit­zende, der von beiden Seiten gewählt wird und die Be­fä­higung zum Rich­teramt hat.

Wir können also kei­nesfalls will­kürlich den Was­serpreis anheben. Gelsenwasser hat sich sogar ver­pflichtet, die Kosten für die Was­ser­ver­sorgung mög­lichst gering zu halten.

Wer bestimmt den Wasserpreis bei Gelsenwasser?

WasserOnlineBonus

Wenn Sie gerne aktiv das Internet nutzen und zukünftig Informationen rund um Ihren Vertrag per E-Mail oder über unser Online-Servicecenter abrufen möchten, dann ist unser WasserOnlineBonus genau das Richtige für Sie.

Unsere Kund*innen, die einen Wasserlieferungsvertrag mit uns abgeschlossen haben und zukünftig alle Vorgänge im Rahmen dieses Vertrags ausschließlich online abwickeln, erhalten mit jeder Jahresrechnung einen Bonus von 10 Euro (9,35 Euro netto).

Und das sind die Vor­aus­set­zungen:

  • Senden Sie das "Teilnahmeformular WasserOnlineBonus" ausgefüllt und unterschrieben an die GELSENWASSER AG - postalisch oder per E-Mail an .
  • Sie sind in unserem Online-Servicecenter registriert.
  • Ihre Rechnungsstellung erfolgt online. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Jahresrechnung abrufbar ist.
  • Alle Datenänderungsmitteilungen oder Zählerstandsmeldungen erfolgen durch Sie online über unser Online-Servicecenter.
  • Sie nehmen am SEPA-Basislastschriftmandat teil.

Senden Sie uns Ihre Fragen zum WasserOnlineBonus per E-Mail an

Teilnahmeformular WasserOnlineBonus

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