Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins und unser kostbarstes Gut auf der Erde. Ohne Wasser – kein Leben! Deshalb ist Trinkwasser seinen Preis wert. Hier erfahren Sie alles zum Wasserpreis.
Überblick über unsere Tarife
Hier finden Sie unsere Trinkwasser-Tarife für die Regionen in unserem gesamten Versorgungsgebiet.
01Allgemeiner Tarif GELSENWASSER - gültig ab 1. Juli 2022
Preis (einschließlich 7 % Umsatzsteuer) | |
Monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler in jeder Größe bis zu Qn 10 m³/h (DN 32) | 13,64 € |
Mengenpreis pro Kubikmeter | 2,0737 €/m³ |
02Allgemeiner Tarif Issum - gültig ab 1. Januar 2022
Preis (einschließlich 7 % Umsatzsteuer) | |
Monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler in jeder Größe bis zu Qn 10 m³/h (DN 32) | 9,34 € |
Mengenpreis pro Kubikmeter | 2,10 €/m³ |
03Allgemeiner Tarif Issum - gültig ab 1. Januar 2023
Preis (einschließlich 7 % Umsatzsteuer) | |
Monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler in jeder Größe bis zu Qn 10 m³/h (DN 32) | 10,35 € |
Mengenpreis pro Kubikmeter | 2,38 €/m³ |
04Allgemeiner Tarif – Linnich gültig ab 1. Januar 2007
Preis (einschließlich 7 % Umsatzsteuer) | |
Monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler in jeder Größe bis zu Qn 10 m³/h (DN 32) | 13,13 € |
Mengenpreis pro Kubikmeter | 1,972 €/m³ |
Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?

Unser neuer Wasserzähler
Erfahren Sie mehr über unseren digitalen Wasserzähler mit exakter Ultraschallmessung und sicherer Datenübertragung per Funk.
Wer bestimmt den Wasserpreis?
Sie fragen sich, wer den Wasserpreis bestimmt? Wir wollen – genau wie Sie als Verbraucher – einen angemessenen, stabilen Wasserpreis. Diesen legen wir nicht selbst fest. Im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Wasserversorgern erstellt ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen jedes Jahr ein Gutachten über die Kosten, die tatsächlich für die Wasserversorgung entstanden sind.
Zeigt das Gutachten eine wesentliche Differenz zwischen den Kosten und Erlösen, kann eine Anpassung verlangt werden. Wenn z.B. Gelsenwasser ein Verlangen zur Preisanpassung stellt, kann von der kommunalen Seite widersprochen werden. In einem solchen Fall kann das Unternehmen die Ständige Schiedsstelle einschalten. Die Ständige Schiedsstelle entscheidet endgültig, ob und in welcher Höhe der Wasserpreis angepasst werden darf.
Die Schiedsstelle besteht aus fünf Mitgliedern: je zwei Sachkundige von Gelsenwasser bzw. den Kommunen sowie der neutrale Vorsitzende, der von beiden Seiten gewählt wird und die Befähigung zum Richteramt hat.
Wir können also keinesfalls willkürlich den Wasserpreis anheben. Gelsenwasser hat sich sogar verpflichtet, die Kosten für die Wasserversorgung möglichst gering zu halten.

WasserOnlineBonus
Wenn Sie gerne aktiv das Internet nutzen und zukünftig Informationen rund um Ihren Vertrag per E-Mail oder über unser Online-Servicecenter abrufen möchten, dann ist unser WasserOnlineBonus genau das Richtige für Sie.
Unsere Kunden, die einen Wasserlieferungsvertrag mit uns abgeschlossen haben und zukünftig alle Vorgänge im Rahmen dieses Vertrags ausschließlich online abwickeln, erhalten mit jeder Jahresrechnung einen Bonus von 10 Euro (9,35 Euro netto).
Und das sind die Voraussetzungen:
- Senden Sie das "Teilnahmeformular WasserOnlineBonus" ausgefüllt und unterschrieben an die GELSENWASSER AG - postalisch oder per E-Mail an service(at)gelsenwasser.de.
- Sie sind in unserem Online-Servicecenter registriert.
- Ihre Rechnungsstellung erfolgt online. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Jahresrechnung abrufbar ist.
- Alle Datenänderungsmitteilungen oder Zählerstandsmeldungen erfolgen durch Sie online über unser Online-Servicecenter.
- Sie nehmen am SEPA-Basislastschriftmandat teil.
Senden Sie uns Ihre Fragen zum WasserOnlineBonus per E-Mail an service(at)gelsenwasser.de
Downloads
Hier finden Sie unsere Preisblätter und unsere Versorgungsbedingungen als PDF zum Download.