Klarheit für unsere Kund*innen

Entsprechend § 11 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.
 
Gemäß §§ 16 und 21 der geltenden Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung, alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.

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Künstliche Grundwasseranreicherung: naturnahes Verfahren zur Wassergewinnung