Die neue Trinkwasserverordnung

Die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist am 24.06.2023 in Kraft getreten. Sie setzt in 72 Paragraphen die europäischen Vorgaben der Trinkwasser-Richtlinie in nationales Recht um. Diese fußen u. a. auf der Bürgerinitiative „Right2Water“. Neben der Sicherung des hohen Standards für Trinkwasser, adressiert sie den Zugang zu Trinkwasser und schafft den Rahmen, um sich mit dem Thema Trinkwasserbeschaffenheit und Umgang mit Trinkwasser auseinanderzusetzen.

Die TrinkwV beinhaltet strengere Vorgaben für die Überwachung und Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität. Es wurden neue Grenzwerte für verschiedene Stoffe festgelegt, bei denen neue Erkenntnisse zu Risiken für die menschliche Gesundheit erkannt wurden. Die Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei werden abgesenkt und die Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), auch als Ewigkeitschemikalien bekannt, erhalten einen Grenzwert.

Insbesondere durch die verpflichtende Einführung des risikobasierten Ansatzes wird der Blick auf die gesamte Prozesskette der Wasserversorgung vom Einzugsgebiet über die Rohwasserressource zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Trinkwasser-Installation beim Verbraucher geschärft. In allen Teilbereichen der Wasserversorgung müssen zukünftig eine Risikoabschätzung sowie ein Risikomanagement durchgeführt werden. Die Kontrolle der gesamten Prozesskette soll die Gefahr schädlicher Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und auf unsere Wasserressourcen weitestmöglich eindämmen.

Die Verordnung umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung der Information und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher (z.B. zu Preisen, Wasserverlustraten oder zum Wassersparen).
Gelsenwasser begrüßt die Umsetzung der Trinkwasserverordnung, da sie die Grundwerte des blauen Flusses in grüner Landschaft – der Vermeidung von Einträgen in die Wasserressource und damit letztlich ins Trinkwasser als Nachhaltigkeitsunternehmen begrüßt. Bei inhaltlichen Fragen steht das Team blau-grün gerne zur Verfügung.


Bundesgesetzblatt Teil I - Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung - Bundesgesetzblatt