Umweltbundesamt

Trinkwasser-Filter für die Hausinstallation bergen Risiko

Empfehlung des Umweltbundesamtes

Das Umweltbundesamt empfiehlt Verbrauchern auf die Nachbehandlung von Trinkwasser zu verzichten. Damit spricht sich das UBA nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit gegen die Nutzung kommerzieller Geräte aus, die die Eigenschaften des Trinkwassers verändern sollen.  

So heißt es in der Empfehlung:

„Aufgrund von Fehleinstellungen, technischen Mängeln oder unzureichender Sach- und Fachkenntnis können gesundheitliche Risiken entstehen.“ Demnach ist das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch solche Geräte womöglich höher als der vermeintliche Nutzen."  

Hintergrund ist, dass immer mehr Hersteller kommerzielle Geräte anbieten, die Verbraucher*innen in der eigenen Trinkwasserinstallation anbringen können. Die Nachbehandlung soll laut Herstellern die Trinkwasserqualität verbessern und/oder die Leitungssysteme schützen. Doch Einbau und Betrieb zusätzlicher Geräte in die Trinkwasserinstallation zu solchen Anwendungszwecken oder auch rein prophylaktisch sind laut UBA grundsätzlich abzulehnen, da mit solchen Geräten die Gefahr mikrobieller und chemischer Verunreinigungen steigt.  

Anders verhält es sich mit mechanischen Filtern (Hauseingang), Enthärtungsanlagen, Dosiergeräten und Kalkschutzgeräten, die nach den entsprechenden Vorgaben des technischen Regelwerks geprüft und zertifiziert wurden. Beim Einsatz dieser Geräte sind die Vorgaben zur Instandhaltung und Überwachung einzuhalten.  

Das UBA-Fazit:  

„Die Nachbehandlung von Trinkwasser in der TWI ist bis auf wenige Ausnahmen nicht notwendig, auf Grund der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken nicht zu empfehlen und kann einen Verstoß gegen die Trinkwasser-Verordnung darstellen, wenn Geräte und Verfahren eingesetzt werden, die nicht mindestens den a. a. R. d. T. entsprechen.“ 

Hier finden Sie das komplette PDF zum Download.