In Kraft getreten

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Breit angelegtes Monitoring durch Gelsenwasser

Am 12. Dezember 2023 ist die Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte bereits am 24. November 2024 den Weg für die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) geebnet. Mit der neuen Bundesverordnung ist der letzte Schritt zur Integration der EU-Trinkwasserrichtlinie ins deutsche Recht vollzogen worden.

Diese Verordnung bildet zusammen mit der Trinkwasserverordnung die rechtliche Grundlage für ein umfassendes Risikomanagement, dass sich vom Einzugsgebiet der Wassergewinnung über das Versorgungssystem bis hin zur Hausinstallation beim Verbrauchenden erstreckt. 

Bis zum 12. November 2025 müssen die mehr als 4.300 deutschen Wasserversorgungsunternehmen eine Risikobewertung der rund 16.000 Einzugsgebiete für Trinkwasser durchführen und ein auf die identifizierten Risiken abgestimmtes Untersuchungsprogramm für Grund-, Oberflächen- oder Rohwasser erstellen - eine Mammutaufgabe. Die von den Wasserversorgungsunternehmen eingereichten Unterlagen sollen bis zum 12. Mai 2027 von den Behörden geprüft werden. Daraufhin werden Maßnahmen zur Risikoeingrenzung festgelegt. Ziel ist die Verhinderung oder Beherrschung der identifizierten Risiken für das Oberflächen- , Grund- oder Rohwasser.

Gelsenwasser hat durch die Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH (WWU) bereits ein breit angelegtes Monitoring, sowohl roh- als auch trinkwasserseitig, aufgelegt. Dieses bildet eine gute Grundlage die Risikobewertung des Einzugsgebiets abzubilden und somit alle Anforderungen der TrinkwV zu erfüllen. 

Bedeutsames "Werkzeug"

Wir begrüßen das Ziel der Verordnung, den Gewässerschutz zu stärken und die Wasserressourcen bestmöglich zu schützen, um den erforderlichen Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser zu verringern. Gelsenwasser setzt sich als nachhaltiges Unternehmen mit hoher Umweltorientierung für den Schutz der Ressource und die Beseitigung oder Verringerung von Kontaminationen und ihrer Ursachen ein. Eine gute Zusammenarbeit im Risikomanagement zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Behörden bilden dabei die Voraussetzung, den Gewässerschutz weiterzuentwickeln. Dabei stellt die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung zukünftig ein bedeutsames "Werkzeug" dar.

Euer Ansprechpartner zum Thema

Thomas Pochwyt

Experte Wasserqualität