Immer fair bleiben
Der Gleichbehandlungsbericht gemäß Energiewirtschaftsgesetz
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir verpflichtet, einen Gleichbehandlungsbericht zu veröffentlichen. Der zeigt auf, ob ein Unternehmen den diskriminierungsfreien Netzbetrieb nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§7a Abs. 5, Satz 3 EnGW) ermöglicht.
Gleichbehandlungsbericht für das Jahr 2023
Der Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 sowie die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befasste Gesellschaft
GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, und den rechtlich selbstständigen Netzbetreiber GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen.