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Blick auf eine Kläranlage mit Becken aus der Luft

Fristdruck durch Runderlass in NRW

Grobanalyse für Kläranlagen

Kommunale Kläranlagen müssen jetzt Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge verbessern!

Runderlass des NRW-Umweltministerium: Fristdruck zum 31. Dezember 2026

Kommunale Kläranlagen in NRW müssen besser vor Starkregen und Hochwasser geschützt werden. Betreiber wie Kommunen sind verpflichtet, standardisierte Risikovorsorge zu betreiben und technische Schutzmaßnahmen umzusetzen. Hintergrund ist der „Runderlass über Anforderungen zum Hochwasserschutz und der Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, der im August 2024 in Kraft trat.

 

Gelsenwasser bietet Grobanalyse für Kläranlagen

Für Kläranlagen außerhalb von Überschwemmungsgebieten läuft die Frist Ende 2026 aus. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Betreiber solcher Abwasseranlagen eine Grobanalyse erstellen. Für Kläranlagen in Überschwemmungsgebieten läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2027 – für Grobanalyse und Schutzkonzept! 
Sie brauchen eine solche Gefährdungsbeurteilung für Ihre kommunale Kläranlage? Die Expertinnen und Experten von Gelsenwasser erstellen die Grobanalyse für ihre Abwasseranlage(n). 

Ihre Vorteile

  1. Risiken frühzeitig erkennen
  2. Schwachstellen bewerten
  3. Maßnahmen gezielt priorisieren
     

Die Fristen für die Umsetzung

Anlagentyp / LageGrobanalyse bisSchutzkonzept bisTechnische Umsetzung bis
Kläranlagen in Überschwemmungsgebieten31.12.202731.12.202731.12.2027
Kläranlagen außerhalb von Überschwemmungsgebieten31.12.202631.12.202831.12.2032
Weitere Abwasseranlagen (z. B. Pumpstationen, Kanalnetz)31.12.202931.12.203131.12.2035
Kläranlage von oben betrachtetNRW-Kommunen stehen unter Fristdruck: Sie müssen Kläranlagen besser vor Starkregen und Hochwasser schützen. Unsere Experten helfen dabei! Foto: © Canva

Wir erstellen die Grobanalyse als orientierende Ersteinschätzung

Wir helfen Ihnen dabei, den NRW-Grunderlasses zum Hochwasserschutz für Abwasseranlagen zu erfüllen und Ihre kommunalen Kläranlagen und Pumpstationen zu schützen. Mit uns halten Sie die Fristen ein!  

Wir erstellen die Grobanalyse als orientierende Ersteinschätzung. Sie erfahren, ob und wie stark Ihre Abwasseranlage durch Hochwasser oder Starkregen gefährdet ist.

Das machen wir: 

  • Lageprüfung: Liegt die Anlage in einem Überschwemmungs-, Hochwasser- oder Starkregenrisikobereich?
  • Ereignisermittlung: Welche Wasserstände sind bei extremen Wetterereignissen (z. B. HQ₁₀₀) zu erwarten?
  • Bestandsaufnahme: Abgleich der Geländehöhe und der baulichen Situation der Anlage mit den potenziellen Wasserständen.
  • Risikobewertung: Kann Wasser in kritische Anlagenteile eindringen und den Betrieb lahmlegen?

Danach können Sie entscheiden, ob für die Anlage im nächsten Schritt ein detailliertes Schutzkonzept erstellt werden muss.  

 

FAQ

Der Runderlass über Anforderungen zum Hochwasserschutz und zur Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen vereinheitlicht die Vorsorge in Nordrhein-Westfalen. Betreiber müssen prüfen, wie gefährdet ihre Abwasseranlagen durch Hochwasser und Starkregen sind und daraus gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ableiten. Für Kläranlagen ist die Grobanalyse der erste Schritt, an den sich bei festgestelltem Handlungsbedarf ein Schutzkonzept anschließt. Der Erlass wurde am 6. August 2024 veröffentlicht. 

Der Erlass betrifft kommunale und industrielle Abwasseranlagen und betrachtet sowohl Gefährdungen durch Hochwasser als auch durch Starkregen. Deshalb ist nicht allein entscheidend, ob eine Kläranlage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt. Auch außerhalb solcher Gebiete können Anlagen beispielsweise durch Starkregen gefährdet sein. 

Für Kläranlagen außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete muss die Grobanalyse bis zum 31. Dezember 2026 erstellt sein. Das Schutzkonzept ist dort bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen, die Maßnahmenumsetzung bis Ende 2032. Für Kläranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten strengere Fristen: Grobanalyse, Schutzkonzept und erforderliche bauliche Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. 

Die Grobanalyse ist eine orientierende Ersteinschätzung der Gefährdung. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Anlage in einem Überschwemmungs-, Hochwasser- oder Starkregenrisikobereich liegt, welche Wasserstände bei Extremereignissen zu erwarten sind, wie diese im Verhältnis zur Geländehöhe und zu den Anlagenbestandteilen stehen und ob Wasser in kritische Bereiche eindringen und den Betrieb beeinträchtigen kann. 

Die Grobanalyse beantwortet zunächst die Frage: Besteht für meine Anlage Handlungsbedarf? Sie dient damit als Filter und Entscheidungsgrundlage. Wird eine relevante Gefährdung festgestellt, folgt im nächsten Schritt das detailliertere Schutzkonzept. Darin werden technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Abwasseranlage festgelegt. 

Ja, die Lage außerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets bedeutet nicht automatisch, dass keine Gefährdung besteht. Der Erlass berücksichtigt ausdrücklich neben Hochwasser auch Überflutungen infolge von Starkregen. Für Kläranlagen außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist die Grobanalyse bis Ende 2026 vorgesehen. 

Die Ergebnisse zeigen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Werden relevante Gefährdungen erkannt, bilden sie die Grundlage für die weitere Untersuchung und ein Schutzkonzept. Ziel ist es, Schwachstellen zu erkennen und erforderliche Schutzmaßnahmen priorisieren zu können. 

Unsere Experten

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Carsten Stremmel

Leiter Kläranlagenprojekte

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René Staben

Kläranlagenprojekte