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Feuer machen verboten

Extreme Brandgefahr

Bitte helft mit!

Aufgrund der langanhaltenden Hitze und Trockenheit ist die Brandgefahr überall sehr hoch. Schon der kleinste Funke kann ein großes Feuer entfachen! 

Auch rund um unsere Talsperren Haltern und Hullern ist es extrem trocken. Auf den Wiesen und im Wald. Leider finden wir dort immer wieder Stellen, an denen Menschen Feuer machen. Das ist sehr gefährlich und birgt große Risiken für Wald und Natur. 

Daher unsere Bitte: Bitte haltet die Augen offen und weist auf diese Gefahr hin, wenn ihr entsprechend riskantes Verhalten beobachtet. Teilt dazu auch gerne unsere Social-Media-Beiträge auf Facebook und Instagram! 

Illegale Feuerstelle an der Talsperre Hullern. Lagerfeuer und Grillen ist auf unseren Flöchen strikt untersagt!

Fünf Verhaltenstipps

  1. Kein offenes Feuer
    Kein Lagerfeuer, kein Grillen und keine Fackeln oder Kerzen im Wald oder auf trockenen Wiesen.
  2. Nicht rauchen und keine Zigaretten wegwerfen
    Glimmende Zigarettenstummel gehören zu den häufigsten Brandursachen.Auch aus dem Auto geworfene Kippen können Brände auslösen. 
  3. Fahrzeuge nur auf offiziellen Parkplätzen abstellen
    Heiße Auspuffanlagen oder Katalysatoren können trockenes Gras entzünden.
    Deshalb niemals auf trockenen Wiesen oder am Waldrand parken. 
  4. Warnhinweise und Sperrungen beachten
    Informieren Sie sich über die aktuelle Waldbrandgefahr und respektieren Sie Betretungsverbote oder Warnschilder. Bei hoher Gefahrenstufe können zusätzliche Einschränkungen gelten. 
  5. Verdächtige Rauchentwicklung sofort melden
    Wer Rauch oder ein Feuer entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr über 112 informieren.
    Je früher ein Brand erkannt wird, desto größer sind die Chancen, ihn schnell zu löschen.

 

Das sagt das Gesetz

In Deutschland ist offenes Feuer und Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand grundsätzlich ganzjährig gesetzlich verboten. 
Zudem gilt im Wald von März bis Oktober ein generelles Rauchverbot. 
Bei hoher Waldbrandgefahr können Kommunen oder Kreise per Allgemeinverfügung noch strengere Verbote oder komplette Sperrungen erlassen.