Trinkwasserprüfung auf Geruch

Trinkwasserprüfung auf Geruch

Geruchssinn wichtig bei der Wasseranalyse

Der Geruchsinn hat entwicklungsgeschichtlich eine große Bedeutung zur Wahrnehmung der Umgebung. Geruchseindrücke können sich stark auf das Befinden auswirken, ohne dass es rational beeinflusst werden kann. Der Geruchssinn ist darüber hinaus ein wichtiges Organ zur Warnung vor Gefahren. Wegen der hohen Bedeutung können geruchsaktive Komponenten teilweise in sehr geringen Spuren von 0,000005 mg/l wahrgenommen werden. Der Geruchssinn ist somit vergleichbar empfindlich wie moderne Analysegeräte.

Geruchsprüfungen sind im Trinkwasser, in der allgemeinen Lebensmittelüberwachung und bei der Prüfung von Aroma- und Duftstoffen ein wichtiges Element der Qualitätskontrolle. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen, werden an die Bestimmung des Geruchs hohe Anforderungen an die Prüfumgebung und die Prüfpersonen gestellt. Die Bedingungen, wie bei den Prüfungen vorzugehen ist, ist in der DIN ISO 1622 detailliert beschrieben und der Ablauf muss strikt eigehalten werden.

Vorgaben der Trinkwasserverordnung

Trinkwasser soll geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein.

Jedes Wasser, so auch das Trinkwasser, weist in Abhängigkeit von den enthaltenen Inhaltsstoffen in der Regel einen mehr oder weniger starken Eigengeruch auf. Im Trinkwasser soll der Eigengeruch aber so dezent sein, dass er bei der Trinkwassernutzung nicht wahrgenommen wird. Die einzuhaltende Qualitätsvorgabe der Trinkwasserverordnung lautet daher, dass das Trinkwasser einen für den Verbraucher annehmbaren Geruch aufweisen muss.

Um das zu kontrollieren, wird der Geruch vor Ort bei der Entnahme von Proben regelmäßig überprüft. Sollte dabei ein auffälliger Geruch festgestellt werden, wird eine Probe entnommen und der Geruch im Labor in einer geruchsfreien Umgebung unter standardisierten Prüfbedingungen entsprechend der DIN ISO 1622 erneut überprüft. Dabei wird dann auch der Geruchsschwellenwert (GSW) der Probe bestimmt. Der GSW ist ein Maß für die Intensität eines Geruchs unabhängig von der qualitativen Geruchsart. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die individuelle Wahrnehmbarkeit eines Geruchs nicht unbedingt mit der so ermittelten Intensität zusammenhängt. Grundsätzlich werden unangenehm empfundene Geruchsarten, wie z. B. faulig, bitter, schon in deutlich geringeren Mengen als auffällig wahrgenommen als angenehm empfundene Geruchsnoten.

Die Geruchsprüfung

Personen, die Geruchsprüfungen vornehmen, benötigen keine übermäßig gute, sondern sollten eine durchschnittliche Geruchsempfindlichkeit haben. Für ihre Prüftätigkeit werden sie allerdings intensiv und regelmäßig geschult.

Bei den Kontrollen vor Ort müssen die Prüfpersonen in der Lage sein, zu entscheiden, ob die Probe geruchlich einwandfrei ist oder nicht bzw. ob aufgrund der Umgebungsbedingungen eine verlässliche Aussage nicht möglich ist. Im zweiten Fall wird die Prüfung unter den erwähnten Laborbedingungen wiederholt.

Bei der Prüfung im Labor werden die Wasserproben auf 23 °C temperiert und in einem geruchsneutralen Behälter mit weiter Öffnung geschüttelt. Proben, die unverdünnt einen Geruch aufweisen, werden solange mit geruchsfreiem Wasser verdünnt, bis kein Geruch mehr wahrgenommen werden kann.

Wenn eine Probe unverdünnt geruchsfrei ist, hat sie einen GSW von <1. Der Trinkwassergrenzwert für die Geruchsschwelle beträgt 3. Das bedeutet, dass kein Geruch mehr festgestellt werden kann, wenn die Ausgangsprobe mit der doppelten Menge an geruchsfreiem Wasser verdünnt wurde. 

Hinweis:
Bei der Geruchskontrolle wird ein eventuell vorhandener Geruch nach Desinfektionsmitteln nicht berücksichtigt. In Proben enthaltene Desinfektionsmittel werden vor der Geruchsprüfung abgebunden.

Bewertung der GSW-Werte

Der Grenzwert für den Parameter Geruchsschwellenwert ist mit einem Wert von 3 sehr niedrig angesetzt, um sicher ausschließen zu können, dass das Trinkwasser einen für den Verbraucher unangenehmen Geruch hat. Es ist allerdings ein Erfahrungswert, dass Trinkwässer durchaus auch einen sehr hohen Geruchsschwellenwert deutlich über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung aufweisen können, ohne dass das Trinkwasser vom Verbraucher als auffällig wahrgenommen wird. Dieser Effekt hängt stark von der individuellen Wahrnehmung ab. Als unangenehm empfundene Gerüche werden schon bei deutlich geringeren Intensitäten (sprich Geruchsschwellenwerten) bewusst wahrgenommen. Angenehm empfundene Geruchsnoten hingegen werden oft auch bei höheren Geruchsschwellenwerten noch nicht bewusst wahrgenommen. Der zahlenmäßige Geruchsschwellenwert erlaubt also keinen direkten und objektiven Rückschluss auf die Annehmbarkeit oder überhaupt die Wahrnehmbarkeit eines Geruchs.

Somit kommt es nicht selten vor, dass sich eine sehr deutliche Abweichung zwischen der Wahrnehmung vor Ort beziehungsweise beim Verbraucher (unauffällig) und der Bestimmung des GSW unter Laborbedingungen (GSW teilweise deutlich größer als der Grenzwert der Trinkwasserverordnung) ergibt. Um diese Diskrepanz zu vermeiden, erfolgt die quantitative Bestimmung eines Geruchsschwellenwerts nur für Proben, deren Befund auch qualitativ bei der Vor-Ort-Prüfung auffällig war.

Das Thema wird weiterhin fachlich aktiv begleitet und in Fachgremien und beim Umweltbundesamt diskutiert.