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Blick in einen städtischen Park mit einem gepflasterten Gehweg, einer Bank, Wiese und Bäumen

Flächen entsiegeln und Bodenfunktionen wiederherstellen

NKK-Förderung für Kommunen – jetzt schnell sichern

Mit der Unterstützung durch KFW 444 können Kommunen den Klimaschutz vorantreiben.

KFW 444: Jetzt NKK-Förderung für Ihre Kommune sichern

Flächen entsiegeln und Bodenfunktionen wiederherstellen – das ist natürlicher Klimaschutz. Das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (NKK – auch KFW 444) unterstützt Kommunen dabei, naturnahe Grünflächen, Baumpflanzungen und Naturoasen zu gestalten sowie Flächen zu entsiegeln. Mit Zuschüssen zwischen 50 und bis zu 80 Prozent! 

Doch das Programm ist aktuell bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Deshalb: Werden Sie jetzt noch aktiv und sichern Sie ihrer Kommune die NKK-Förderung! 
 

Mit Gelsenwasser zum erfolgreichen Förderprojekt

Unsere Expert*innen begleiten Kommunen von der Projektentwicklung über die Antragstellung bis zur ingenieurtechnischen Planung und Umsetzung. Wir helfen dabei, aus der Projektidee ein technisch tragfähiges und förderfähiges Vorhaben zu entwickeln.
Wir erfassen gemeinsam die Ausgangssituation, identifizieren geeignete Maßnahmen und bereiten die erforderlichen technischen und projektbezogenen Grundlagen vor.
 

Sprechen Sie uns an!

Bild von  Matthäus Gasowski

Matthäus Gasowski

Kanalinstruktur

Kanalinfrastruktur

Bild von  Calvin Berner

Calvin Berner

Kanalinfrastruktur

Kanalinfrastruktur

Baum auf einer Wiese in der Stadt

Das wird durch KFW 444 unterstützt:

Entsiegelung und Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen

Grünflächengestaltung

Pflanzungen von Bäumen

Schaffung von Naturoasen

Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement

 

Diese finanzielle Förderung ist möglich:

  • Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 Prozent.
  • Für finanzschwache Kommunen beträgt er bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der zusagefähige Zuschuss muss für jeden eingereichten Antrag mindestens 15.000 Euro betragen. 
  • Fördergegenstand sind investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal.
     

In acht Schritten zum kommunalen Entsiegelungskonzept

Zu Beginn erfassen und analysieren wir die verfügbaren kommunalen Grundlagen. Dazu führen wir bestehende Strategien, Planungen, Katasterdaten und Fachkonzepte zusammen, die für die Bewertung von Entsiegelungspotenzialen relevant sind.
 

Für eine systematische und dauerhaft nutzbare Erfassung der Flächen bauen wir ein digitales Geoinformationssystem auf. Bestehende kommunale Daten werden mit öffentlich zugänglichen Geodaten zusammengeführt und räumlich ausgewertet.
 

Gemeinsam mit der Kommune entwickeln wir nachvollziehbare Bewertungskriterien. Dabei berücksichtigen wir städtebauliche, ökologische, wasserwirtschaftliche, technische und eigentumsrechtliche Rahmenbedingungen.
 

Für die priorisierten Flächen entwickeln wir konkrete Maßnahmenansätze. Ziel ist es, natürliche Bodenfunktionen wiederherzustellen, den Regenwasserrückhalt zu verbessern und neue grüne beziehungsweise naturnahe Flächen zu schaffen.
 

Entsiegelungsprojekte betreffen häufig unterschiedliche Fachbereiche, Flächeneigentümer und Nutzergruppen. Eine frühzeitige Beteiligung verbessert die Datengrundlage, schafft Transparenz und erhöht die Umsetzbarkeit der Maßnahmen.
 

Ein wirksames Entsiegelungskonzept muss nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch finanziell umsetzbar sein. Deshalb erstellen wir für die vorgeschlagenen Maßnahmen überschlägige Kostenschätzungen.
 

Entsiegelungsmaßnahmen berühren häufig mehrere Fachbereiche. Unklare Zuständigkeiten und fehlende Schnittstellen können die Umsetzung verzögern. Deshalb betrachten wir neben den Flächen und Maßnahmen auch die erforderlichen Verwaltungs- und Projektstrukturen.
 

Das Monitoring kann in bestehende kommunale GIS- und Verwaltungsstrukturen integriert werden. Je nach Berechtigung können Mitarbeitende die Flächendaten einsehen, aktualisieren und für weitere Planungsprozesse nutzen. 
Am Ende des Projekts erhält die Kommune eine nachvollziehbare und weiterverwendbare Entscheidungs- und Planungsgrundlage.
 

FAQ zur NKK-Förderung

Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zur NKK-Förderung durch die KFW 444.

Antragsberechtigt sind insbesondere: 

  • Städte, Gemeinden und Landkreise
  • kommunale Gebietskörperschaften 
  • Gemeindeverbände
  • rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Zweckverbände
  • weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zugeordnet sind

Auch eine interkommunale Zusammenarbeit ist möglich. Eine beteiligte Kommune übernimmt dabei die federführende Antragstellung und wird Vertragspartnerin der KfW. Alternativ kann ein Landkreis einen Antrag für mehrere Kommunen stellen.
 

Wir unterstützen bei der technischen und organisatorischen Vorbereitung ihres Förderprojekts. Dazu gehören beispielsweise die Bestandsaufnahme, die Auswahl geeigneter Maßnahmen, die technische Beschreibung, die Ermittlung von Kosten und Flächen sowie die Zusammenstellung projektbezogener Angaben für den Antrag. 
Die rechtsverbindliche Antragstellung erfolgt durch die Antragsberechtigte Kommune oder Körperschaft bei der KfW.

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommunen können grundsätzlich eine Förderquote von 80 Prozent erhalten, sofern sie die erforderliche Haushaltsnotlage nach dem jeweiligen Landesrecht nachweisen.
 

Ja. Ein Entsiegelungskonzept nach Modul D.1 kann auch ohne eine gleichzeitig beantragte investive Entsiegelungsmaßnahme gefördert werden. 
 

Ja. Der beantragte Zuschuss muss je Antrag mindestens 15.000 Euro betragen. Bei einer Förderquote von 50 Prozent entspricht dies regelmäßig förderfähigen Kosten von mindestens 30.000 Euro.
 

Ja. Wird die GELSENWASSER AG mit der Erstellung eines Entsiegelungskonzepts oder mit projektbezogenen Ingenieurleistungen für eine konkrete Entsiegelungsmaßnahme beauftragt, können diese Kosten grundsätzlich als externe Planungsleistungen gefördert werden. Eine Förderung von Sachkosten, z.B. für externe Dienstleister ist bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000 Euro begrenzt.
 

Nein. Das Programm fördert grundsätzlich nur freiwillige Maßnahmen. Maßnahmen aufgrund gesetzlicher oder öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen, behördlicher Auflagen oder bestehender Ausgleichsverpflichtungen sind ausgeschlossen.
 

Nach dem aktuellen Merkblatt ist eine Förderung von Maßnahmen auf Flächen in privatem Eigentum nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kommunen Fördermittel jedoch an bestimmte Dritte weiterleiten, beispielsweise an kommunale Unternehmen, Kirchen oder gemeinnützige Organisationen. 
 

Der reguläre Förderzeitraum beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Zuschusszusage. Eine einmalige Verlängerung um bis zu 24 Monate ist mit entsprechender Begründung möglich. Für geförderte Entwicklungspflege kann ein Zeitraum von bis zu 36 Monaten gelten.