Neuer Grenzwert für Microcystin-LR seit Januar 2026
Mit der novellierten Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 rückt der risikobasierte Trinkwasserschutz, angepasst an die jeweilige Herkunft des Wassers (Grundwasser, Trinkwassertalsperren), stärker in den Fokus. Daher werden unter anderem auch Stoffe betrachtet, die im Rahmen von natürlich vorkommenden Algenblüten in manchen Rohwasserressourcen, wie z.B. Trinkwassertalsperren, gebildet werden können. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Toxine der Cyanobakterien, umgangssprachlich auch Blaualgen genannt. Stellvertretend für verschiedene dieser Cyanotoxine wird das Toxin Microcystin-LR in der Trinkwasserverordnung genannt. Die Untersuchung auf diesen Stoff ist überall dort vorgeschrieben, wo ein Eintrag über die Rohwasserressource möglich ist. Microcystin-LR ist mit einem Grenzwert von 1 µg/L für das Vorkommen im Trinkwasser belegt. Dieser Grenzwert ist zum 12. Januar 2026 in Kraft getreten.
Das Labor der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik überwacht für Gelsenwasser ganzjährig u.a. die Talsperren Haltern und Hullern sowie das Roh- und Trinkwasser im Wasserwerk Haltern. Gerade in der Wachstumsperiode liegt ein Schwerpunkt der Überwachung auf einem möglichen Auftreten von Algenblüten, im Speziellen von Blüten der potenziell Toxin-produzierenden Cyanobakterien im Talsperren System. Im Rahmen dieser Überwachung werden ganzjährig Wasserproben der Talsperren und ihrer Zuläufe auf die Konzentration an Algen, die enthaltenen Algenspezies sowie den Pflanzenfarbstoff Chlorophyll-a und auf mögliche Algen-Toxine, darunter das Microcystin-LR, untersucht. Der Abgleich zwischen biologischen und chemischen Daten der Talsperren dient der Validierung und Absicherung der Ergebnisse. Im Falle von Blüten der Cyanobakterien oder des Auftretens der Toxine an den Zuläufen zu dem Talsperren System wird das Untersuchungsprogramm räumlich und zeitlich verdichtet.
Bis dato wurden keine Befunde von Algentoxinen im Trinkwasser festgestellt. Bei den bekannten Konzentrationen im Rohwasser ist auch im Falle von Massenvorkommen von Cyanobakterien in den Gewässern von einem vollständigen Rückhalt der Toxine in der Wasseraufbereitung auszugehen.
