Versorgungssicherheit für die Region und Recklinghausen
Um die Trinkwasserversorgung für 1,1 Mio. Menschen im nördlichen Ruhrgebiet zukunftssicher aufzustellen, investieren wir in noch leistungsfähigere technische Anlagen. Dazu bauen wir ab Oktober 2026 in Recklinghausen auf dem Fritzberg am Ostcharweg (Hausnr. 158) eine neue Hochbehälteranlage. Die Standortauswahl wurde aus netzhydraulischer Sicht getroffen. Der Fritzberg bietet optimale Voraussetzungen.
Die Hochbehälteranlage wird voraussichtlich ab Anfang 2029 mit wichtigen zusätzlichen Speicherkapazitäten eine klimaresiliente Wasserversorgung gewährleisten, insbesondere bei hohen Verbrauchsspitzen im Sommer.
Aktueller Stand – 16. September 2026
Baustart mit ersten LKW-Transporten zur Baustellen-Einrichtung ist am 5. Oktober 2026.
In den kommenden Tagen startet die Beweissicherung an den Gebäuden. Dazu folgen in Kürze nähere Infos. Hauseigentümer*innen, bei denen eine Beweissicherung im Gebäude notwendig ist, werden direkt angeschrieben.
Konkrete Erläuterungen zur Zuwegung und zum Baustellenverkehr finden Sie in den FAQ und im Downloadbereich.
Bürgerinformationsveranstaltung am 14. September 2026
Seit 2019 berichtet Gelsenwasser fortlaufend den Gremien der Stadt Recklinghausen über den Planungsstand, ebenfalls gegenüber den Medien und seit Vorliegen der Baugenehmigung auch direkt an die Anwohnenden. Da es sich hier nicht um ein Planfeststellungsverfahren handelte, war eine formale Bürgerbeteiligung nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.
Um die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld des Baustarts bestmöglich über das Projekt zu informieren, findet am 14. September 2026 von 18:30 bis 20:30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Dorfhaus Essel, Esseler Straße 218, 45665 Recklinghausen, statt. Die Projektverantwortlichen stellen dort das Projekt, den Bauablauf und die Verkehrssituation für die Bauzeit vor und wollen mit den Anwohnenden und Interessierten dazu ins Gespräch kommen.
So könnte die neue Hochbehälteranlage in Recklinghausen aussehen. FAQs zum Bau der neuen Hochbehälteranlage
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Neubau der Hochbehälteranlage in Recklinghausen auf dem Ostcharweg.
Die neue Hochbehälteranlage stärkt das Gelsenwasser-Verbundleitungssystem und ist ein wichtiger Baustein für die langfristig sichere und klimaresiliente Trinkwasserversorgung in Recklinghausen und der Region. Die zusätzlichen Speicherkapazitäten ermöglichen es, steigende Verbrauchsspitzen, insbesondere während längerer Hitze- und Trockenperioden, zuverlässig auszugleichen und die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen.
Den Standort auf dem Fritzberg am Ostcharweg haben wir nach umfangreichen technischen und netzhydraulischen Untersuchungen und der Prüfung verschiedener Varianten ausgewählt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Standort auf dem Fritzberg die optimalen Voraussetzungen für die Einbindung in das bestehende Versorgungssystem bietet. Für eine Hochbehälteranlage ist die topografische Lage von zentraler Bedeutung. Der Fritzberg verfügt über die erforderliche Höhenlage, damit die Anlage ihre Speicherfunktion optimal erfüllen kann und die Versorgung im Netz effizient sichergestellt wird.
Die neue Hochbehälteranlage wird als moderne Stahlbetonkonstruktion errichtet und besteht aus drei großen Behälterkammern mit einem zentralen Versorgungsgebäude. Jede Behälterkammer verfügt über ein Speichervolumen von rund 8.000 m³ Trinkwasser.
Vor Beginn der eigentlichen Hochbauarbeiten wird das Bauwerk für eine langfristige Standfestigkeit auf einer tiefen Pfahlgründung gegründet. Hierzu werden je Behälter rund 40 Betonpfähle mit einem Durchmesser von 1,20 m und einer Tiefe von etwa 17 m in den Baugrund eingebracht. Anschließend werden die Behälterkammern und das zentrale Verbindungbauwerk in mehreren Bauabschnitten aus Stahlbeton hergestellt.
Während der Bauzeit werden zeitweise größere Betonierarbeiten erforderlich sein. Dabei wird Frischbeton kontinuierlich zur Baustelle transportiert und in einem Arbeitsgang eingebaut. Diese Arbeiten sind technisch notwendig, um die hohen Anforderungen an Dichtigkeit, Dauerhaftigkeit und Hygiene einer Trinkwasseranlage sicherzustellen. Nach Fertigstellung des Rohbaus werden Dach- und Fassadenarbeiten ausgeführt sowie die technische Ausrüstung für den späteren Betrieb installiert. Anschließend erfolgen umfangreiche Prüfungen, Reinigungen und Inbetriebnahmearbeiten, bevor die Anlage in das bestehende Versorgungssystem eingebunden wird.
Als Eigentümer und Anlieger des Grundstücks auf dem Ostcharweg mit der Hausnummer 158 erschließt Gelsenwasser das Baugrundstück über die öffentliche Straße Ostcharweg. Diese naheliegendste und kürzeste Zufahrt zum Baugrundstück ist das Ergebnis einer umfassenden Betrachtung der gesamten Liefer-, Beschaffungs- und Transportlogistik. Alternative Zufahrtsmöglichkeiten wurden ebenfalls sorgfältig geprüft:
Unter anderem wurde die Errichtung einer temporären Baustraße zwischen unserem Baugrundstück und der Straße Höhenweg hinterfragt. Zur Erschließung unseres Grundstücks müsste ein Eingriff in die landwirtschaftlich genutzte und schützenswerte Fläche auf einer Länge von ca. 200 Metern und einer Breite von 4 Metern vorgenommen werden. Die Baustraße müsste für den Bauzeitraum als dauerhafte Zufahrt für schwere Baufahrzeuge als Asphaltstraße gebaut werden. Dazu müssten mindestens 50 cm des Oberbodens komplett abgetragen werden, um den Aufbau aus Frostschutz-, Trag- und Asphaltschicht einbringen zu können. Dieser Aufbau müsste nach Abschluss der Baumaßnahme wieder entfernt werden und würde schätzungsweise 400 Tonnen Abfall produzieren. Weiterhin hätten im Bereich des Einmündungsbereichs des Höhenwegs auf den August-Schmidt-Ring großflächige Abtragungen des Oberbodens und des angeschütteten Erdwalls zur Vergrößerung des Einmündungsbereichs vorgenommen werden müssen, um eine sichere Zufahrt der Baustellenfahrzeuge zu ermöglichen. Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes verfolgen wir das Minimalprinzip, dass bei Eingriffen in Natur und Landschaft die in Anspruch genommene Bodenfläche und die Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken sind. Die Vermeidung und Minimierung haben dabei Vorrang vor einem Ausgleich. Dies wird auch durch eine Auflage der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen in unserer Baugenehmigung bekräftigt: Die Inanspruchnahme der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen für den Bau der Anlage ist nicht gestattet.
Als weitere Variante für die Zuwegung zu unserem Baugrundstück wurde eine An- bzw. Abfahrt aus/in südlicher Richtung des Ostcharwegs geprüft. Bei dieser Zuwegung wäre die von den Baufahrzeugen zurückzulegende Fahrtstrecke für jede Fahrt um 5 km länger. Dies hätte weitreichendere Auswirkungen auf die Verkehrsbelastungen der Castroper Straße, Dordrechtring/August-Schmidt-Ring, Höhenweg und der Dortmunder Straße. Im Sinne des Ressourcenschutzes wollen wir die Fahrtstrecken möglichst gering halten, die emissionsbedingten Umweltbelastungen reduzieren und die Belastungen für den öffentlichen Verkehr so gering wie möglich halten.
Während der Bauphase wird der Baustellenverkehr schwanken.
Im Regelfall rechnen wir mit etwa 15 bis 20 Fahrzeugbewegungen pro Tag.
An einzelnen Tagen mit Betonagearbeiten kann es verfahrensbedingt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von bis zu 80 bis 100 LKW-Fahrten kommen. Diese intensiven Bauphasen beschränken sich allerdings auf nur sehr wenige Tage innerhalb der gesamten Bauzeit.
Nach derzeitigem Planungsstand rechnen wir mit 15 solcher anlieferungsintensiven Tage mit 80 bis 100 Transporten innerhalb der gesamten Bauzeit von rund 2,5 Jahren.
In den ersten Monaten nach Baubeginn erfolgen im Anschluss an die Baustellen-Einrichtungsarbeiten zunächst die Bohrpfahlgründungen mit täglichen Bohr- und Betonierarbeiten.
Die verkehrsrechtliche Genehmigung ist durch unseren Auftragnehmer aktuell beantragt. Dabei geht es jedoch nur um die zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrslenkung. Dies umfasst u.a. die temporäre Ampelanlage im oberen Bereich des Ostcharwegs, eine Umleitung des Radverkehrs sowie die Wartefläche vor der Ampelanlage.
Eine Genehmigung für den eigentlichen Baustellenverkehr als Zuwegung zur Baustelle ist nicht notwendig, da Gelsenwasser als Grundstückseigentümerin (Ostcharweg 158) die öffentlichen Straßen wie alle anderen Anlieger als Anlieferungswege nutzen darf.
Gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen haben wir verschiedene Maßnahmen entwickelt, um Beeinträchtigungen zu reduzieren und insbesondere den Radverkehr zu schützen. So planen wir für die Bauzeit eine verkehrssichere Trennung des Baustellen- bzw. Anliegerverkehrs und des Radverkehrs durch eine ausgeschilderte Umleitung für den Radverkehr über Frankenweg, Bergstraße und Lohweg (s. Abbildung 1).

Weiterhin sehen wir für den oberen Bereich des Ostcharwegs zwischen Hans-Böckler-Straße und dem Baugrundstück die Errichtung einer temporären Ampelanlage während der regulären Baustellen-Arbeitszeit vor. Hiermit wollen wir den sicheren und reibungslosen Baustellen- und Anliegerverkehr gewährleisten und den Begegnungsverkehr vermeiden.
Für den fließenden Verkehr im unteren Bereich des Ostcharwegs (zwischen Dortmunder Straße und Hans-Böckler-Straße) wird eine separate Wartefläche für Baufahrzeuge vor der Ampelanlage in der Nähe der Einmündung Hans-Böckler-Straße (s. Abbildung 2) eingerichtet.

Die Beweissicherung der Gebäude am Ostcharweg erfolgt vor Beginn der Baumaßnahme noch im September 2026. Dabei wird der äußere Zustand der Gebäude sowie des Straßenkörpers durch ein beauftragtes Sachverständigenbüro aufgenommen und dokumentiert. Wir werden sowohl eine Fotodokumentation (bspw. Photogrammetrie) als auch eine Höhenüberwachung an markanten Stellen durchführen. Die Höhenmessungen werden durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird erneut der Zustand der Gebäude erhoben. Sollten sich Schäden zeigen, die bei der Beweissicherung noch nicht vorhanden waren und auf unsere Bautätigkeiten zurückzuführen sind, nimmt Gelsenwasser für die erforderlichen Arbeiten den finanziellen Ausgleich vor. Dies beinhaltet auch Schäden, welche durch die Ausführung der Maßnahme am Straßenkörper des Ostcharwegs entstehen.
Für den Neubau der Hochbehälteranlage wurde das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung NRW ordnungsgemäß durchgeführt. Im reinen Baugenehmigungsverfahren nach der Bauordnung NRW erfolgt grundsätzlich keine allgemeine Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit.
Uns war es jedoch wichtig, frühzeitig Transparenz zu schaffen und über das Vorhaben, den Ablauf der Bauarbeiten und die geplanten Verkehrsmaßnahmen zu informieren. Deshalb wurde das Projekt bereits in der ersten Planungsphase im Jahr 2019 der Verwaltungsspitze der Stadt Recklinghausen vorgestellt. Nach Abschluss und Finalisierung der Planungen wurden im Jahr 2022 Projektvorstellungen in diversen politischen Gremien (u.a. Ausschuss für Stadtentwicklung; Ausschuss für Umwelt, Klima und Artenschutz; diverse Fraktionssitzungen) der Stadt Recklinghausen durchgeführt. Resultierend daraus wurde ein Ideenwettbewerb zur äußeren Gestaltung der Hochbehälteranlage umgesetzt. Zudem hat ein von der Stadt Recklinghausen beauftragtes Ingenieurbüro unsere Planung überprüft sowie eine Schattenanalyse vorgenommen.
Mit der bereits verteilten Anwohnerinformation und einer Informationsveranstaltung zum Bauablauf am 14. September 2026 gehen wir bewusst über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Ansprechpartnerin für Anwohnende

Kim Varlemann
GELSENWASSER AG
Leiterin Technische Abteilung
Betriebsdirektion Recklinghausen
Ansprechpartner für Medien

Heidrun Becker
Leiterin Presse & Medien
Pressesprecherin

André Ziegert
Presse & Medien
