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Trinkwasserleitungen für Ost-Westfalen

Für eine sichere Trinkwasserversorgung

Leitungsbau in Ost-Westfalen

Um die Trinkwasserversorgung kommender Generationen in Ostwestfalen auch im Hinblick auf den Klimawandel zu sichern, plant Gelsenwasser den Bau neuer Trinkwasser-Transportleitungen zwischen Beckum und Rheda-Wiedenbrück.

Warum werden die Leitungen gebraucht?

Das anhaltende Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum im Kreis Gütersloh sowie die Auswirkungen des Klimawandels führen in den letzten Jahren zu einem stetig steigenden Wasserbedarf. Auch die Pegelstände in den Brunnenanlagen vieler landwirtschaftlicher Betriebe sinken deutlich. Die Planung neuer Siedlungsflächen sowie Entscheidungen über Ansiedlung und Art von Betrieben obliegen den Kommunen und Kreisen. VGW ist als zuständiges Versorgungsunternehmen in der Pflicht, die benötigten Wasserkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Kapazitätsgrenzen der Wasserförderung in der Region sind bereits erreicht. Eine dauerhaft verstärkte Zulieferung durch die Partnergesellschaften in der Region, z. B. Wasserverband Aabach-Talsperre und Wasserversorgung Beckum, ist nicht möglich. Deshalb plant Gelsenwasser mit der OWL-Leitung die direkte Anbindung der VGW an das überregionale Verbundleitungsnetz.

Weiter steigende Verbrauchsprognosen zeigen, dass darüber hinaus weitere Leitungen im VGW-Gebiet notwendig werden, um die Verteilung der zusätzlichen Wassermengen aus der OWL-Leitung zu ermöglichen.

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Björn Wölfel

Björn Wölfel

Geschäftsführer VGW GmbH

Für künftig steigenden Wasserverbrauch durch zusätzliche Siedlungen und Betriebe sowie niederschlagsarme Sommer in Folge des Klimawandels wird mehr Transportkapazität benötigt. Deshalb planen wir nun mit der ‚Wiedenbrücker Leitung‘ eine zweite Leitungsanbindung ab Oelde, die die Kapazität der bestehenden Leitung Richtung Rheda-Wiedenbrück ca. verdoppelt.

Verlauf der OWL-Leitung

Drei geplante Leitungen

Hier möchten wir Ihnen unsere Projekte vorstellen.

Als erstes wird eine neue Transportleitung zwischen Beckum und Oelde gebaut, die so genannte OWL-Leitung. Die den Bau vorbereitenden Maßnahmen sind für 2026 vorgesehen, die gesamte Bauzeit wird ca. zwei Jahre betragen. 

Voraussichtlich ab Ende 2027 soll Trinkwasser aus dem Ruhr-Wasserwerk Echthausen durch die „OWL-Leitung“ nach Ostwestfalen fließen. 

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Der Weitertransport des Wassers von Oelde in das VGW-Gebiet ist mit der dort bestehenden Leitung „Oelder-Leitung“ (40 cm Durchmesser) jedoch begrenzt. Für den künftig steigenden Wasserverbrauch durch zusätzliche Siedlungen und Betriebe sowie niederschlagsarme Sommer in Folge des Klimawandels wird mehr Transportkapazität benötigt. Deshalb planen wir mit der „Wiedenbrücker Leitung" (80 cm Durchmesser) einen zweiten Leitungsabschnitt ab Oelde, der die Kapazität der bestehenden Leitung Richtung Rheda-Wiedenbrück ungefähr verdoppelt. Die Wiedenbrücker Leitung soll 11 km lang sein. Sie wird nach jetziger Planung von der Bauernschaft Bergeler weiter zum Gewerbepark Aurea, unter der Autobahn A2 hindurch, entlang der Rentruper Straße bis zur Lippstädter Straße verlaufen.

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Mit dem dritten Leitungsbauprojekt „Varenseller Leitung“ schafft Gelsenwasser eine Verstärkung des VGW-Trinkwassernetzes. Sie sichert die Wasserversorgung für Rietberg und Verl langfristig ab und ermöglicht auch zukünftig die Aufrechterhaltung der Versorgung, wenn eine andere Wasserbezugsquelle der VGW ausfallen sollte. Die „Varenseller-Leitung“ wird von der Lippstädter Straße in Rheda-Wiedenbrück bis zur Varenseller Straße südlich von Rietberg-Varensell geplant.

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Rahmenvereinbarung mit Westfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband e. V.

Gelsenwasser und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e. V. (WLV) haben für die drei Leitungsbauprojekte eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Gelsenwasser wird für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grundstücke im Rahmen einer gütlichen Einigung allen Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten (Bewirtschaftern) die in der Rahmenvereinbarung gefassten Regelungen verbindlich anbieten. Inhalte sind u. a. Regelungen zu Entschädigungen, Flurschäden und Bodenschutz. Die Rahmenvereinbarung und die damit in Zusammenhang stehenden Verträge sollen die allgemeinen Grundsätze des zukünftigen, dauerhaften Miteinanders regeln.

Rahmenvereinbarung für die Trinkwasserfernleitungen von Beckum bis Rietberg

Weitergehende Infos zum Leitungsbau

Baugrunduntersuchungen

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Heidrun Becker

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