Klarheit für unsere Kund*innen

Entsprechend § 11 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.
 
Gemäß §§ 16 und 21 der geltenden Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung, alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.

Ihr Ergebnis für Gelsenkirchen

Ortsteile

Feldmark (außer zwischen dem Schwarzbach im Süd­westen und der Bahn­trasse sowie dem Stadt­garten im Nordosten), Neustadt, Rott­hausen, Ückendorf, Bulmke-Hüllen (außer alle Stra­ßenzüge östlich des Sell­mannsbachs und südlich der Gü­ter­bahnlinie bis zum ehe­maligen Gelände des Schalker Vereins ein­schließlich der Straße „Ex­terbruch“)

Verbundwasserwerk Essen

AufbereitungsstoffChemische FormelZweck
QuarzsandPartikelentfernung
OzonO3Oxidation
PolyaluminiumchloridFlockung (bei Bedarf)
WasserstoffperoxidH2O2Ozonelemination
Quarzsand/AnthrazitPartikelentfernung
UV-BestrahlungDesinfektion
NatriumhypochloritNaClODesinfektion (ersatzweise)
AktivkohleAdsorption

Übriges Stadt­gebiet

Wasserwerk Haltern

AufbereitungsstoffChemische FormelZweck
AktivkohleAdsorption (bei Bedarf)
Eisen-III-chloridFeCl3Flockung (bei Bedarf)
QuarzsandPartikelentfernung
Natriumhydroxid (Natronlauge)NaOHEinstellung des pH-Wert
NatriumhypochloritNaClODesinfektion (ersatzweise)

Künstliche Grundwasseranreicherung: naturnahes Verfahren zur Wassergewinnung