Klarheit für unsere Kund*innen

Entsprechend § 11 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.
 
Gemäß §§ 16 und 21 der geltenden Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung, alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.

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Ihr Ergebnis für Werl (Teilgebiet)

Ortsteile

Bü­derich, Holtum, Budberg, Hilbeck, Sönnern

Wasserwerk Warmen (Stadtwerke Hamm)

AufbereitungsstoffChemische FormelZweck
Chlordioxid/ChlorClO2/Cl2Desinfektion
Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid)Ca(OH)2Einstellung des pH-Werts
AktivkohleAdsorption (bei Bedarf)

Ortsteile

Wes­tönnen, Mawicke, Nie­der­berg­straße, Ober­berg­straße

Wasserwerk Echthausen

AufbereitungsstoffChemische FormelZweck
PolyaluminiumchloridFlockung (bei Bedarf)
OzonO3Oxidation
Quarzsand/AnthrazitPartikelentfernung
UV-BestrahlungDesinfektion
NatriumhypochloritNaClODesinfektion (ersatzweise)
AktivkohleAdsorption

Künstliche Grundwasseranreicherung: naturnahes Verfahren zur Wassergewinnung