Klarheit für unsere Kund*innen

Entsprechend § 11 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.
 
Gemäß §§ 16 und 21 der geltenden Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung, alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.

Bitte tippen Sie den gewünschten Ort ein.

Ihr Ergebnis für Linnich

Wasserwerk Niederbusch (VW Gangelt)

AufbereitungsstoffChemische FormelZweck
CalciumcarbonatCaCO3Einstellung des PH-Werts
PhosphatPO43-Hemmung der Korrosion
AktivkohleAdsorption

Künstliche Grundwasseranreicherung: naturnahes Verfahren zur Wassergewinnung