Klarheit für unsere Kund*innen

Entsprechend § 11 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und ist im Internet veröffentlicht.
 
Gemäß §§ 16 und 21 der geltenden Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung, alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.

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Ihr Ergebnis für Issum

Ortsteile

Issum-Sevelen und Issum, Huck­straße

Wasserwerk Moers-Gerdt

AufbereitungsstoffChemische FormelZweck
Sauerstoff02Sauerstoffanreicherung (bei Bedarf)
AktivkohleAdsorption (bei Bedarf)
UV-BestrahlungDesinfektion
NatriumhypochloritNaClODesinfektion (ersatzweise)
PhosphatPO43-Hemmung der Korrosion

Ortsteile

ohne Sevelen und Huck­straße

Wasserwerke Kamp-Lintfort und Geldern-Hartefeld

AufbereitungsstoffChemische FormelZweck
Keine Aufbereitungsstoffe erfasst

Künstliche Grundwasseranreicherung: naturnahes Verfahren zur Wassergewinnung