Klarheit für unsere Kund*innen
Entsprechend § 20 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Umweltbundesamt enthalten sind. Die Liste ist im Internet veröffentlicht.
Gemäß § 46 der Trinkwasserverordnung veröffentlichen wir alle verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren.
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